Energieeinsparverordnung

Wir möchten hier kurz und, so hoffen wir, verständlich aufzeigen, was Sie als interessierter „Fassadensanierer“ über gesetzliche Anforderungen bei anstehenden Sanierungen wissen müssen:

*Info: die hervorgehobenen Texte geben die jeweilige Passage der EnEV wörtlich wieder.

Die EnEV

(Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik von Gebäuden) regelt seit November 2001, neben den bestehenden

  • 16 Landesbauordnungen (Baurecht ist Landesrecht!)
  • Gesetzen
  • Normen und
  • den allgemeinen Regeln der Technik,

was Sie als Bauherr oder Hausbesitzer bei zu errichtenden Gebäuden (Neubau) oder der Sanierung und somit dem erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen berücksichtigen und einhalten müssen.

Bei einer beabsichtigten Fassadensanierung bedeutet das, dass nach EnEV in der aktuellen Fassung bei beheizten Räumen Aussenwände, die:

  • ersetzt, erstmalig eingebaut oder
  • in einer Weise erneuert werden, dass
  • Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen
    oder
  • Verschalungen angebracht werden und
  • Dämmschichten eingebaut werden

ein U-Wert von 0,20 W/(m²/K) eingehalten werden muss.

Haben Sie es übrigens gewusst?

Laut geltendem Recht haftet zunächst einmal immer der Bauherr/Hausbesitzer für die Einhaltung der oben genannten Regelungen und Vorgaben!

Was bedeutet das für Sie?

Im Neubaubereich werden Sie in aller Regel einem Architekten, Bauingenieur oder Bauträger die Planung und Bauleitung übertragen. Dieser sorgt und haftet somit auch dafür, dass Sie als Bauherr alles richtig machen. Im Sanierungsbereich, in der Regel ohne Architekten, sind Sie als Hausbesitzer zunächst dafür verantwortlich, dass die Vorgaben, welche die EnEV stellt, erfüllt werden.

Wenn Sie für die vorgesehenen Arbeiten einen Handwerker beauftragen hat dieser Sie im Rahmen seines Gewerkes über die notwendigen Maßnahmen (u. a. eben auch nach EnEV) zu informieren.

Fassadenwelten unterstützt Sie bei Ihrer Fassadensanierung dabei mit einer Analyse des Fassadenbestandes, wenn nötig mit einer objektbezogenen Berechnung des U-Wertes für die zu sanierende Fassade und bei der Festlegung und Auswahl der erforderlichen Dämm-Maßnahmen in Verbindung mit dem in Frage kommenden Fassadensystem.

Das versteht Fassadenwelten unter kompetenter und seriöser Beratung.

Mit weniger sollten Sie sich nicht zufrieden geben!