Der Wärmeschutz

Der Verbesserung des Wärmeschutzes, besonders im Gebäudebestand, kommt auf Grund von knapper werdenden fossilen Energieträgern, verbunden mit hohen Heizkosten, eine immer größere Bedeutung zu.

Die im Jahr 2012 zeitweise erreichten Preise für Heizöl von fast 80 Cent zuzüglich MwSt. für 1 Liter Heizöl bzw. die zu befürchtende Aussicht auf drastisch weiter steigende Preise für alle Energieformen macht die Verbesserung des Wärmeschutzes im Zuge einer Fassadensanierung auch zu einer ökonomisch sehr sinnvollen Investition.

Daneben sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung in jedem Fall zu berücksichtigen.

Mit einer Fassadenwelten-Fassadenverkleidung entscheiden Sie sich somit auch für eine deutliche Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes.

Erinnern Sie sich an den sogenannten Jahrhundertsommer 2003? Das durch die wochenlange Hitzewelle aufgeheizte Mauerwerk konnte die gespeicherte Wärme nicht mehr in der Nacht abbauen – unangenehm hohe Rauminnentemperaturen, die sich von Tag zu Tag weiter hochschraubten, waren die Folge und ließen in der Nacht keine erholsame Nachtruhe mehr zu.

Eine Verbesserung des Wärmeschutzes in Verbindung mit den vorgestellten Fassadensystemen schafft hier Abhilfe. Denn Wärmedämmung funktioniert auch im Sommer, eben nur in umgekehrter Richtung.

Sie sehen: Mit unseren vorgehängten Fassadensystemen verbessern sich das Raumklima im Sommer wie im Winter. Sie schonen dabei nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die begrenzten Ressourcen dieser Erde und die Umwelt – denn wir haben nur diese eine!

Sie möchten mehr erfahren? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne.

EnEV – Anforderungen bei Fassadensanierungen der EnEV*

Energieeinsparverordnung

Fassadenwelten möchte hier kurz und, so hoffen wir, verständlich aufzeigen, was Sie als interessierter „Fassadensanierer“ über gesetzliche Anforderungen bei anstehenden Sanierungen wissen müssen:

*Info: die hervorgehobenen Texte geben die jeweilige Passage der EnEV wörtlich wieder.

Die EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik von Gebäuden) regelt seit November 2001, neben den bestehenden

  • 16 Landesbauordnungen (Baurecht ist Landesrecht!)
  • Gesetzen
  • Normen und
  • den allgemeinen Regeln der Technik,

was Sie als Bauherr oder Hausbesitzer bei zu errichtenden Gebäuden (Neubau) oder der Sanierung und somit dem erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen berücksichtigen und einhalten müssen.

Bei einer beabsichtigten Fassadensanierung bedeutet das, dass nach EnEV in der aktuellen Fassung bei beheizten Räumen Außenwände, die

  • ersetzt, erstmalig eingebaut oder
  • in einer Weise erneuert werden, dass
  • Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder
  • Verschalungen angebracht werden und

Dämmschichten eingebaut werden

ein U-Wert von 0,20 W/(m²/K) eingehalten werden muss.

Haben Sie es übrigens gewusst?
Laut geltendem Recht haftet zunächst einmal immer der Bauherr/Hausbesitzer für die Einhaltung der oben genannten Regelungen und Vorgaben.

Was bedeutet das für Sie?
Im Neubaubereich werden Sie in aller Regel einem Architekten, Bauingenieur oder Bauträger die Planung und Bauleitung übertragen. Dieser sorgt und haftet somit auch dafür, dass Sie als Bauherr alles richtig machen.